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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklertätigkeit nach §34c

 

Die AGB sind auf die Vermittlung eines Kauf- bzw. Mietvertrags oder den Nachweis der Gelegenheit, einen solchen Vertrag zu schließen, gerichtet. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienste werden Sie unser Auftraggeber. Dies gilt auch für die Nutzung unserer Webseiten und die Anforderungen von Informationen über unser Kontaktformular, per Email, telefonisch oder in sonstiger Weise. Unsere Tätigkeit ist für den Auftraggeber zunächst kostenlos. Erst wenn durch unsere Tätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, erheben wir für unsere Vermittlung eine Provision entsprechend nachstehender Regelungen.

Bitte lesen Sie die nachstehenden Bedingungen aufmerksam durch, damit Missverständnisse in Ihrem und unserem Interesse vermieden werden können. Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieser Geschäftsbedingungen haben, so ist die Geschäftsleitung gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten.

 

1. Provisionsanspruch

a) Der Provisionsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf-/bzw. Mietvertrages und dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss dieses Vertrages oder dessen Vermittlung durch uns als Auftragnehmer. Ein Nachweis liegt vor, wenn eine wesentliche Maklerleistung erbracht wurde. Dies ist auch dann anzunehmen, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich für den Vertragsabschluss wurde bzw. der Auftraggeber den konkreten Anstoß erhalten hat, sich um das nachgewiesene Objekt zu bemühen. Mit dem Eigentümer zwischenzeitlich eingestellte und wieder aufgenommene Vertragsverhandlungen beseitigen den Provisionsanspruch nicht.

Im Falle eines Mietvertrages über Wohnraum entsteht der Provisionsanspruch gegen den Mieter nur, sofern der Auftragnehmer ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt , die Wohnung anzubieten.

b) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Vertragsabschluss zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte, wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Wir haben insbesondere Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des angebotenen ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Ausübung eines Vorkaufsrechts oder Bestellung eines Erbbaurechts.

c) Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten, von uns vermittelten bzw. nachgewiesenem Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem mit uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

 

2. Höhe der Provision

Es gelten die auf unseren Angeboten bzw. Nachweisen ausgewiesenen Provisionssätze. Sofern im Angebot bzw. Nachweis nichts anders vermerkt oder anderweitig anderes vereinbart wurde, berechnen wir

a) für den Abschluss eines Kaufvertrages über Haus- und Grundbesitz dem Käufer eine Provision i.H.v. 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer;

b) für den Abschluss eines Miet- bzw. Pachtvertrages mit einer Vertragsdauer von 10 Jahren und mehr dem Mieter bzw. Pächter eine Provision i.H.v. 3,57 % aus der 10-Jahres-Bruttomiete (Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch, wenn dem Mieter eine Laufzeit von 10 Jahren durch eine Option ermöglicht wird, unabhängig davon, ob dieser die Option ausübt oder nicht;

für kürzere Vertragslaufzeiten werden individuelle Preise vereinbart.

 

3. Fälligkeit der Provision

Der Provisionsanspruch wird mit rechtswirksamen Abschluss des Kauf-/ bzw. Mietvertrages fällig. Die Provision ist sofort, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zahlbar, falls nicht anders vereinbart.

 

4. Tätigkeit für beide Vertragspartner

Bestandteil unserer Vermittlungstätigkeit ist, dass wir auch für den jeweils anderen Vertragspartner (auch provisionspflichtig) tätig sein können. Unser Ziel ist, das Geschäft im Sinne beider Parteien zum Abschluss zu bringen.

 

5. Besondere Pflichten des Auftraggebers und Schadensersatz

Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines durch uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Wunsch zu belegen. Andernfalls macht er sich im Falle des Kaufs bzw. der Anmietung uns gegenüber provisionspflichtig (vgl. 1.a)). Etwaige Maklerdienste in Bezug auf das von uns bereits angebotene Objekt von dritter Seite berühren unseren Provisionsanspruch nicht.

Sobald der Auftraggeber die Absicht zum Abschluss des geplanten Geschäfts aufgibt, hat er uns hierüber zu informieren. So können unnötige Kosten gespart werden.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei unbefugter Weitergabe an Dritte haftet der Auftraggeber, wenn der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließen, dem Auftragnehmer gegenüber für die mit ihm vereinbarte Provision (vgl. 2.) inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Gleiches gilt auch für eine Gesellschaft, mit der der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist und bei Familienangehörigen. Kommt in diesem Fall ein Kaufvertragsabschluss zustande, wird eine Weitergabe unterstellt.

Bei Verletzung einer den Auftraggeber treffenden Verpflichtung, macht sich der Auftraggeber gegenüber uns schadensersatzpflichtig und hat uns so zu stellen, wie wir ohne die Pflichtverletzung stehen würden. Im Rahmen der Vorbereitung des Geschäfts entstandene nutzlose Aufwendungen sind zu ersetzen. Wir sind befugt, die Höhe der entstandenen nutzlosen Aufwendungen konkret zu berechnen. Alternativ können wir einen pauschalierten Höchstbetrag von € 500,00 verlangen. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die angesetzte Pauschale.

 

6. Haftung des Auftragnehmers

Unsere Angebote und Exposés sowie Objektinformationen basieren auf den uns vom Verkäufer bzw. Vermieter/Verpächter oder Dritten erteilten Angaben, deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht überprüft haben und für die wir daher keine Haftung übernehmen.

Unsere Haftung für einen beim Auftraggeber entstandenen Schaden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit hierdurch keine Hauptleistungspflichten betroffen sind.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

Für steuerliche und juristische Beratung empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuer- und Rechtsexperten. Die von uns in solchem Zusammenhang getätigten Auskünfte sind unverbindlich.

 

7. Datenschutz

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese erhobenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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